Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wurde in Deutschland erteilt.
Es gelten das Heilpraktikergesetz und die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Ergänzend orientiert sich die Tätigkeit an der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH).
Verbraucherstreitbeilegung
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